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LG Flensburg, 09.09.1993 - 3 O 6/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
StGB § 142; AKB § 7 I Abs. 2 und V
Keine Wartepflicht bei Unfall ohne Drittschaden - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
AKB § 7 I Abs. 2, § 7 V; StGB § 142
Papierfundstellen
- VersR 1994, 591
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.04.1987 - IVa ZR 28/86
Rechtsfolgen der Unfallflucht in der Kaskoversicherung
Auszug aus LG Flensburg, 09.09.1993 - 3 O 6/93
Nur dann, wenn mit Rücksicht auf ein mögliches Beweissicherungsinteresse (dritter) Unfallbeteiligter ein Verstoß des VN gegen § 142 StGB vorliegt, stellt sich dieser gesetzliche Verstoß quasi in Reflexwirkung auch als Aufklärungsverstoß gegenüber dem Vollkaskoversicherer dar (i. A. an BGH VersR 1987, 657 (658).
- LG Düsseldorf, 10.01.2003 - 13 O 306/00
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die - vorsätzliche - Verursachung …
Denn bedingter Vorsatz ist bereits dann gegeben, wenn der Täter in dem Bewusstsein handelt, durch seine Handlung könne einem Dritten ein Schaden erwachsen und wenn er weiterhin den als möglich vorgestellten Schadenseintritt in Kauf nimmt, also mit ihm einverstanden ist (BGH VersR 1994, 591).